Mitgliedschaft

Natürliche und juristische Personen können ordentliches Mitglied werden. Ordentliche Mitglieder wirken an der Erfüllung des Vereinszwecks mit. Natürliche und juristische Personen können fördernde Mitglieder werden. Fördernde Mitglieder unterstützen den Verein durch einen erhöhten materiellen Beitrag. Sie können an der Mitgliederversammlung (MV) mit beratender Stimme teilnehmen. Die ordentliche und fördernde Mitgliedschaft wird schriftlich beantragt. Über die Annahme des Antrags entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft endet durch Tod oder erlöschen der juristischen Person, Austrittserklärung oder Ausschluß. Der Austritt ist nur am Ende eines jeden Jahres mit dreimonatiger Frist durch schriftliche Erklärung an den Vorstand möglich. Ein Mitglied kann durch Beschluß der MV ausgeschlossen werden, wenn er gegen die Bestimmung der Satzung verstößt oder das Ansehen des Vereins oder einer seiner Organe schädigt. Mit dem Ausscheiden aus dem Verein erlöschen alle Ansprüche gegenüber dem Vereinsvermögen.

     

Kuturhermeneutische Sozietät e.V.